Syndaktylie und Brachysyndaktylie

Die Syndaktylie stellt eine der häufigsten Handfehlbildungen dar. Das heißt die einfache Syndaktylie tritt bei ca. einem von 3000 Neugeborenen auf. Der Begriff leitet sich aus dem Griechischen "syn" für zusammen und dem griechischen Wort "daktylos" Finger ab. Hierbei sind mehrere Finger zusammengewachsen. Im Extremfall sind alle Finger einer Hand betroffen, was man dann als Löffelhand bezeichnet. An der Hand ist am häufigsten die dritte Zwischenfingerfalte, an den Füßen die zweite Zwischenzehenfalte betroffen. Die Finger können dabei entweder nur durch häutige Verbindungen aneinander fixiert sein, was man als kutane Syndaktylie oder einfach als Schwimmhaut bezeichnet. Bei der ossären Syndaktylie besteht eine knöcherne Verbindungen zwischen den Fingern. Die Beweglichkeit der Finger ist eingeschränkt. Wenn alle Finger betroffen sind, ist eine normale Greiffunktion nicht möglich. Manchmal sind die Finger zusätzlich zu den Verwachsungen auch noch verkürzt, was man Brachysyndaktylie nennt. Meist entstehen diese Fehlbildungen spontan, während der 5.-7. Schwangerschaftswoche, man findet sie aber auch überdurchschnittlich häufig bei Kindern mit Triploidie, Apert-, Aarskok-, Fraser-, Holt-Oram- oder Adams-Oliver-Syndrom.

Je nach Ausprägung der Fehlbildung und damit auch Einschränkung der Handfunktion sowie der zusätzlichen anderen Fehlbildungen sollte der Operationszeitpunkt zwischen dem zweiten Lebenshalbjahr und dem Ende des 2. Lebensjahres liegen. Je größer der Größenunterschied der betroffenen Finger ist, desto eher sollte zur Vermeidung von Fehlwachstum und Gelenkbeschwerden eine Operation erfolgen. Bei der Durchtrennung der Verwachsungen ist in der Regel eine zusätzliche Hautverpflanzung auf die entstehenden Defekte erforderlich. Postoperativ sollte die Hand für ca. 10 Tage im Gips ruhig gestellt werden. Oftmals muss auch die Entfernung des Nahtmaterials in einer Kurznarkose erfolgen.

 

Syndaktylie und Brachysyndaktylie zählen zu den angeborenen Fehlbildungen.
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